Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der Nick Geringer GmbH
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen (nachfolgend nur AGB) gelten für alle zwischen der Nick Geringer GmbH (nachfolgend nur Auftragnehmer) und dem Kunden geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.
2. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
3. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform nach § 126b BGB.
4. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.d § 14 BGB.
5. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen,
femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Kunde“ gilt gleichwohl
für alle Geschlechter.
6. Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Vertragsschluss; Vertragsänderung
1. Angebote des Auftragnehmers auf der Website centrals.ai und anderen digitalen oder analogen Werbeträgern stellen kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, dem Auftragnehmer eine Anfrage auf Erhalt eines Angebotes abzugeben. Die Anfrage kann telefonisch oder per E-Mail oder über die Website erfolgen. Durch das Versenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
2. Nach Erhalt der Anfrage wird der Auftragnehmer mit dem Kunden einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen zu besprechen.
3. Der Kunde erhält hiernach ein verbindliches Angebot. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Die Frist kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
4. Die Annahme des Angebotes kann a. in Textform,
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b. mündlich oder
c. über die Annahme im Rechnungsprogramm mit Betätigung des Buttons „Angebot annehmen“. Der Link wird dem Kunden durch den Auftragnehmer zugesendet. erfolgen.
5. Der Kunde erhält nach der Annahme des Vertragsangebots eine Auftragsbestätigung sowie eine Leistungsbeschreibung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dieser. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte der Leistungsbeschreibung nicht als Garantien zu verstehen sind. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Versenden einer automatischen Eingangsbestätigung noch nicht zu einem Vertragsschluss führt. Eine Erweiterung oder Anpassung des Vertrages nach Vertragsschluss ist nur im Einvernehmen der Parteien möglich. Die Vertragspartner sind jeweils berechtigt, unter Aufrechterhaltung der bisherigen Vereinbarungen eine Anpassung oder Erweiterung des Vertrages abzulehnen. Dies gilt auch für nachvertragliche Anpassungen des Service.
Pflichten des Auftragnehmers; Vergütung
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Beauftragung Dritter
Vertragsgegenstand/Kontingent
1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Software as a Service Leistungen (SaaS) inklusive
ergänzendem Support nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Leistungsbeschreibung ausschließlich für eigene, interne Zwecke des Kunden in Form der Bereitstellung einer KI-Software für Telefonservicedienste (nachfolgend insgesamt als „Service“ bezeichnet).
2. Dem Kunden steht ein monatliches Kontigent von Anrufen (Calls) oder Minuten zur Verfügung, welche mit der Vergütung abgegolten sind. Diese ergeben sich aus dem gewählten Tarif und der Auftragsbestätigung. Jede angefangene Minute zählt als vollständige Minute. Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Wenn ein Gespräch 1 Minute und 37 Sekunden dauert, werden 2 Minuten verrechnet. Der Kunde wird per E-Mail darauf hingewiesen, wenn 90% des Kontingentes erreicht werden. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Service bei Erreichen des monatlichen Kontingentes nicht abgeschaltet, sondern steht ihm weiter zur Verfügung. Auf § 5 dieser AGB wird verwiesen.
3. Der Kunde erhält keinen Zugang zu Codes oder sonstigen Entwicklungsdetails des Service, sofern und soweit dies nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Auf § 8 wird hingewiesen.
Bereitstellung
5. Die Bereitstellung des Service kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, z.B. durch zur Verfügung
stellen einer Telefonnummer, Implementierung der Software in das System des Kunden oder im Rahmen sonstiger vertraglicher Vereinbarungen. Die konkrete Vereinbarung über die Art und Weise der Bereitstellung ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.
6. Die Bereitstellung erfolgt grundsätzlich remote.
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7. Der Kunde erhält nach Bereitstellung des Service eine Einweisung in den Service (Onboarding). Den

Termin hierfür werden die Parteien vereinbaren. Darüberhinausgehende Schulungen sind nicht geschuldet.
Leistungsumfang, Sperrung von Rufnummern
8. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie der Leistungsbeschreibung. Die
Beschaffenheit und Funktionalität des Service ergibt sich abschließend aus der
Leistungsbeschreibung.
9. Die jeweils aktuellen Dokumentationen des Service stehen in elektronischer Form auf der Website
www.centrals.ai zur Verfügung. Diese enthalten die Leistungsbeschreibung des Service, welche die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der angebotenen Dienste, die Beschaffenheit und Funktionalitäten der Dienste und die Supportleistungen umschreibt.
10. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nur zu der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt ist. Darüberhinausgehende Leistungen bedürfen einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung.
11. Der Aufragnehmer behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, einzelne Zielrufnummern oder einzelne Länderkennzahlen zu sperren. Dies sind insbesondere aber nicht ausschließlich solche Nummern, die bei einem Anruf Kosten verursachen. Der Kunde kann eine Verbindung durch das Telefonsystem ohne Nutzung der Software herstellen, sofern keine Sperre beim Telefonanbieter vorliegt.
Beauftragung Dritter
12. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte zu beauftragen. Mehrkosten
entstehen dem Kunden dafür nicht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zwischen ihm und
dem Dritten kein Vertragsverhältnis entsteht.
13. Einige Serviceelemente werden von Drittanbietern bereitgestellt. Diese ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung. Sofern eine Integration von Anwendungen von Drittanbietern oder der Erwerb von Lizenzen von Drittanbietern notwendig ist, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber vorab informieren.
§ 4 Wartungen; Leistungsänderungen durch den Auftragnehmer; Verfügbarkeit; Support
Wartungen, Leistungsänderungen
1. Der Auftragnehmer erhält den Service in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand
und führt die dazu erforderlichen Wartungen durch. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Wartungen beeinträchtigen die Erreichbarkeit des Service grundsätzlich nicht, eine Beeinträchtigung kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. Über längere Unterbrechungen wegen unvermeidbarer Wartungsarbeiten oder Ähnlichen (vgl. Ziff. 2) wird der Kunde frühzeitig per E-Mail informiert.
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2. Um auch bei über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehenden Änderungen und

Anpassungsbedarf, insbesondere bei veränderten technischen Anforderungen und Standards, Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und/oder sonstigen äußeren Faktoren (bspw. erhöhte Nutzerzahlen) den Service weiter anbieten können und/oder um eine Verbesserung/Erweiterung des Service zu erreichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Änderungen am Service in einem zumutbaren Umfang vorzunehmen. Diese Änderungen werden unentgeltlich in Form von Updates umgesetzt.
3. Über Änderungen wird der Auftragnehmer den Kunden rechtzeitig, unter Beschreibung der Änderungen und des Änderungszeitpunkts auf möglichst verständliche Art und Weise informieren und ihm möglicherweise erforderliche Installationsanweisungen übermitteln. Betreffen die Änderungen nur unwesentlichen Anpassungen des Service (bspw. Änderungen in der Darstellung, der Stimme des Service), so erfolgt dies über eine Mitteilung im Kundenkonto. In allen übrigen Fällen erfolgt die Mitteilung in Textform. Auf §§ 7, 8 wird verwiesen.
4. Für Änderungen des Service nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen während der Vertragslaufzeit gelten diese AGB entsprechend.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dienste von Drittanbietern einzustellen, sofern die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig im Voraus informiert.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dienste von Drittanbietern zu wechseln, sofern die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig im Voraus informiert. Der Auftragnehmer wird den Kunden darüber informieren, wenn weitere Schritte des Kunden notwendig sind. Sollte dem Kunden der Wechsel unzumutbar sein, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
Systemverfügbarkeit
7. Die Verfügbarkeit des Service beträgt durchschnittlich 98 % im Monat. Diese ergibt sich aus der
Anzahl der Stunden, in denen der Service funktionstüchtig ist, geteilt durch die Gesamtanzahl der Stunden des jeweiligen Monats. Als Verfügbarkeit gilt die Bereitstellung der Services ohne wesentliche Funktionseinschränkungen; Zeiten unwesentlicher Funktionseinschränkungen gelten als Zeiten der Systemverfügbarkeit. Angekündigte Wartungszeiten (vgl. Ziff. 2) sowie Unterbrechungen, die sich dem Einflussbereich des Auftragnehmers entziehen werden nicht als Funktionsbeeinträchtigung gezählt.
8. Der Auftragnehmer stellt den Service während der Vertragslaufzeit grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Im Falle von planbaren Ausfällen wird der Kunde hierüber rechtzeitig vorab informiert.
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Support
9. Dem Kunden steht zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers ein E-Mail-Kundensupport
zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Kundensupports und die Erreichbarkeit ergeben sich aus der

Auftragsbestätigung. Über Änderungen wird der Kunde unverzüglich und unaufgefordert in Textform informiert.
Preise und Vergütung
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Bei sämtlichen im Angebot angegebenen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise
zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und anderer Preisbestandteile. 2. Der Kunde zahlt an den Auftragnehmer die im Rahmen des Vertragsschlusses vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend dem gewählten Vergütungsmodell. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass neben den monatlichen Zahlungen auch eine einmalige Einrichtungsgebühr zu zahlen ist.
3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die monatlichen Zahlungen für die gebuchte Anzahl der
Anrufe oder Minuten gezahlt werden. Wird die Anzahl der gebuchten Anrufe oder Minuten überschritten, kommen pro Anruf oder Minute Zusatzkosten zustande. Diese ergeben sich aus dem gewählten Tarif und der Auftragsbestätigung.
4. Zahlt der Kunde trotz Setzung einer angemessenen Frist den fälligen Betrag nicht oder nicht vollständig, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang des Kunden bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrages vorübergehend zu beschränken oder zu sperren. Nach Eingang der vollständigen Zahlung wird der Auftragnehmer den Zugang innerhalb von drei (3) Werktagen (unter Berücksichtigung des Feiertagskalenders des Bundeslandes Hessen) wiederherstellen. Etwaige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
5. Rechnungen werden, wenn nichts anderes vereinbart ist, elektronisch versandt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse während der Vertragslaufzeit verfügbar ist.
Pflichten des Kunden
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden; Hinweise an den Kunden; Freistellung
1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass über die nachfolgenden aufgeführten Pflichten hinaus Mitwirkungen erforderlich sein können, insbesondere je nach Art der Bereitstellung des Service. Diese ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Sollten weitere Mitwirkungspflichten erforderlich sein, wird der den Kunden auf diese hinweisen. Diese Mitwirkungspflichten sind zur Vertragserfüllung notwendig.
2. Der Kunde hat bei der Angabe seiner Kundendaten, auch im Rahmen des Vertragsschlusses,
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wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden über geänderte
Anschriften, Ansprechpartner, E-Mail-Adressen sowie Steuernummern (insbesondere Umsatzsteueridentifikationsnummern) mindestens textförmlich zu informieren.

4. Dem Auftragnehmer sind ein oder mehrere Ansprechpartner sowie die dazugehörigen Kontaktdaten zu benennen. Der Ansprechpartner muss befugt sein, Entscheidungen zu treffen. 5. Der Kunde ist Inhaber der von ihm eingespeisten bzw. verwendeten Informationen und Daten (insgesamt auch als „Daten“ bezeichnet) und mittels der im Rahmen des Service aufgenommenen und eingespeisten Daten, jedoch vorbehaltlich des § 9. Der Kunde hat seine im Rahmen des Service eingespeisten bzw. verwendeten Daten auf Risiken wie Viren, Würmer, Trojaner zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
6. Greift der Kunde über Anwendungen von Drittanbietern auf den Service zu, so hat der Kunde deren Richtlinien und AGB entsprechend zu beachten.
7. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm im Zusammenhang mit dem Service vorhandene Zugangsdaten, Nutzungszugänge etc. vertraulich behandelt werden und vor dem Zugriff Dritter geschützt sind und diese nur im vertraglich vorgesehenen Rahmen dieser AGB oder nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Auftragnehmer weiterzugeben. Der Kunde hat dem Auftragnehmer jeden Verlust von Zugangsdaten und jede missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung des Service unverzüglich zu melden.
8. Der Kunde verpflichtet sich, angemessene Vorkehrungen zur Verfügbarkeit, Pflege und Sicherheit aller eigenen eingespeisten bzw. verwendeten Daten außerhalb des Service vorzunehmen. Der Kunde hat regelmäßig Sicherungskopien von sämtlichen seiner Daten zu erstellen, die in den Service eingespeist, verwendet und/oder erzeugt werden, um bei Verlust dieser ihre Rekonstruktion zu ermöglichen.
9. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. Verweigert eine Partei den Abschluss eines solchen Vertrages, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
10. Der Kunde hat bei Nutzung des Service innerhalb und außerhalb Deutschlands das jeweils geltende Recht einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, Anrufende vorab zu informieren, dass das Gespräch mittels einer KI-Software durchgeführt wird sowie ihn darüber zu informieren, dass die Gespräche aufgezeichnet werden und die Zustimmung des Kunden hierfür einzuholen.
11. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Service um ein KI-System handelt, welches lernt und Fehler machen kann. Es wird dem Kunden empfohlen, verbindliche Rechts- und Willenserklärungen durch das KI-System erst nach gesonderter Überprüfung durch eine natürliche Person verbindlich abzugeben.
12. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Datenschutzerklärungen gegenüber den Anrufenden notwendig sein kann. Der Kunde hat hierfür selbst Sorge zu tragen.
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13.Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser AGB durch den Kunden geltend gemacht werden.
Im Falle einer derartigen Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte wird der Auftragnehmer den
Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informieren und die Verteidigung nach

Wahl des Kunden dem Kunden überlassen oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden vornehmen. Die Freistellung gilt entsprechend für Bußgelder oder andere behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Ansprüche.
14. Der Kunde hat selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung des Service die geltenden Gesetze eingehalten werden.
15. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den unbefugten Zugang zu seinen Anlagen, Systemen und Netzwerken zu verhindern. Systeme und Komponenten sollten nur dann an das Unternehmensnetzwerk oder das Internet angeschlossen werden, wenn und soweit dies notwendig ist und geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Einsatz von Firewalls und Netzwerksegmentierung) eingerichtet sind.
16. Sofern Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Drittanbietern einzuhalten sind, ist dies vom Kunden eigenständig zu besorgen.
§ 7 Technische Voraussetzungen
1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche technische Voraussetzungen für die Nutzung des Service zu schaffen. Der Auftragnehmer teilt dem Kunden vor Vertragsabschluss mit, welche technischen Voraussetzungen (insbesondere welche Endgeräte, welche Betriebssysteme, welche Software) notwendig sind; diese sind auch in der Leistungsbeschreibung unter https://link.centrals.ai/links/docs/Leistungsbeschreibung einsehbar. Diese hat der Kunde während der Vertragslaufzeit bereitzustellen und aufrechtzuerhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich die technischen Voraussetzungen ändern können. Der Auftragnehmer wird den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform informieren.
2. Zur Nutzung des Service ist eine Internetverbindung sowie ein Zugang zum System des Kunden, welches in der Leistungsbeschreibung genauer benannt ist, notwendig.
3. Der Kunde muss über Endgeräte verfügen, die für die Nutzung des Service geeignet sind. Die Eignungskriterien ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Endgeräte kompatibel sind und die Kompatibilität aufrecht zu erhalten.
§ 8 Nutzungsrechte des Kunden; Freistellung
Einräumung der Nutzungsrechte
1. Alle Rechte an dem Service in seiner Gesamtheit, d.h. insbesondere aber nicht ausschließlich der
Software und dem Dienst selbst sowie den zugehörigen Leistungsbeschreibungen und den
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Dokumentationen – insbesondere das Urheberrecht und sonstige gewerblichen Schutzrechte – stehen ausschließlich dem Auftragnehmer und/oder dessen Lizenzgebern zu. Eine Eigentumsübertragung oder Übertragung sonstiger Rechte sowie Lizenzen an den Dienstleistungen, damit verbundene Materialien oder geistiges Eigentum erfolgt weder ausdrücklich noch stillschweigend, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden insoweit während der Laufzeit dieses Vertrags ein einfaches,

nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes Recht zum Zugriff und zur Nutzung des Service für eigene, interne Zwecke im Rahmen dieser AGB für die Dauer der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Laufzeit des Vertrages ein. Soweit der Auftragnehmer neue Versionen des Service während der Vertragslaufzeit bereitstellt, gilt die vorstehende Lizenzeinräumung für diese entsprechend. Eine Nutzung von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe des Kunden bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3. Dem Kunden ist es nur gestattet, den Service für die vertraglich vereinbarten und vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Dies sind insbesondere die Zwecke von Kundenservicediensten wie z.B. die Vereinbarung von Terminen, Bearbeitung von Reklamationen, Supportleistungen. Andere Zwecke bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Die Nutzung von Marken, Logos oder anderen Kennzeichnen ist ohne die vorherige Zustimmung ausgeschlossen.
Dauer der Nutzungsrechte
5. Der Kunde hat das Recht nach Vertragsschluss den Service für die Vertragslaufzeit zu nutzen. Mit
Vertragsende endet das Nutzungsrecht am Service.
Beschränkung der Nutzungsrechte
6. Insbesondere, aber nicht ausschließlich folgende Rechte werden durch das Nutzungsrecht
ausdrücklich nicht erteilt und sind dem Kunden und Nutzern, denen der Kunde den Zugang im Einklang mit diesen AGB einräumt, untersagt:
a. Die Umgehung und/oder das Unterlaufen der technologischen Schutzmaßnahmen in oder in Verbindung mit dem Service;
b. Das Disassemblieren, Dekompilieren, Entschlüsseln, Hacken, Emulieren, Verwerten oder Zurückentwickeln (Reverse Engineering) des Service oder sonstigen Aspekten der zugehörigen Software und Dienste, die im Service inbegriffen oder darüber verfügbar sind;
c. Das Entwickeln, Trainieren und/oder Vermarkten eines anderen maschinellen Algorithmus zum Zwecke einer Sprachsoftware für Kundenbetreuung unter Verwendung des Service; d. Die Nutzung des Service zur Durchführung von Benchmark-Tests und anderen Kapazitätstests der Infrastruktur des Auftragnehmers;
e. Die Trennung von Komponenten des Service, um sie auf anderen Geräten oder Systemen zu nutzen;
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f. Das Veröffentlichen, Kopieren, Vermieten, Leasen, Verkaufen, Exportieren, Importieren, Vertreiben oder Verleihen des Service, sofern dies von dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich gestattet wurde;
g. Die Übertragung des Service, von Softwarelizenzen oder von Zugangs- oder Nutzungsrechten des Service an Dritte, sofern dies von dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich gestattet wurde;
h. Die Erteilung von Unterlizenzen, sofern dies von dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich

gestattet wurde;
i. Die Nutzung des Service auf eine nicht zulässige Weise, durch die eine andere Person in der
Nutzung des Service oder im Zugang zu Software, Diensten, Daten, Konten oder Netzwerken
gestört werden könnte;
j. Die Übermittlung und Verarbeitung von rechts- und sittenwidrigen Inhalten sowie die
Übersendung oder Verbreitung von gesetzlich verbotenen und/oder unaufgeforderten
Informationen oder sonstigen Leistungen (z.B. unerwünschte und nicht verlangte Werbung); k. Die Übermittlung und Vermittlung von kostenpflichtigen Telefonnummern und Telefonnummern von anderen KI-Softwarelösungen an den Service des Auftragnehmers,
sofern und soweit hierdurch vermeidbare Kosten erzeugt werden.
Überwachung und Kontrolle
7. Der Kunde ist für die Überwachung der Nutzung des Service durch etwaige Nutzer, denen er den
Zugang zum Service im Einklang dieser AGB einräumt, verantwortlich und meldet dem Auftragnehmer unverzüglich textförmlich jede Nutzung, die über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus geht oder gegen diese AGB verstößt.
Vertragswidrige und unrechtmäßige Nutzung
8. Der Kunde und sonstige etwaige Nutzer, denen er den Zugang zum Service im Einklang dieser AGB
einräumt, dürfen den Service nur für eigene, interne Zwecke und nur wie in diesen AGB ausdrücklich gestattet, verwenden, es sei denn, das anwendbare Recht gibt diesen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte oder es wurde etwas anderes vereinbart. Dabei ist der Kunde verpflichtet, alle technischen Beschränkungen des Service einzuhalten, die ihm nur spezielle Verwendungen gestatten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Service in seiner Gesamtheit oder Teile hiervon in einer Art und Weise zu verwenden, die dazu führen, dass der Service absichtlich be- oder geschädigt oder andere Netzwerke beeinträchtigt werden.
9. Bei vertragswidriger oder unrechtmäßiger Nutzung des Service durch den Kunden kann der Auftragnehmer den Zugang des Kunden nach Maßgabe des Angemessenheitsgrundsatzes vorübergehend einschränken oder ganz aussetzen, insbesondere,
a. wenn Dritte den Service unberechtigt benutzen;
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b. zur Schadensabwehr oder
c. wenn sich eine unberechtigte Nutzung nachteilig auf den Auftragnehmer, auf andere Kunden
des Auftragnehmers oder Rechte Dritter auswirken könnte.
Der Auftragnehmer wird den Kunden per E-Mail unverzüglich über eine solche Beschränkung oder Aussetzung informieren, sofern sachgerecht, vorab.
§ 9 Rechte an den Daten des Kunden, Nutzungsrechte des Auftragnehmers
1. Der Kunde versichert, dass er Inhaber sämtlicher Rechte, an den von ihm in den Service eingespeisten

bzw. verarbeiteten Daten ist und wird bei der Einspeisung bzw. Verwendung der für die Nutzung des Service eingespeisten bzw. verwendeten Daten sicherstellen, dass er die entsprechenden Rechte zur Nutzung und Verarbeitung für die gesamte Vertragslaufzeit innehat. Vom Kunden eingespeiste bzw. verwendete Daten dürfen keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtwidrigen Inhalte enthalten. Daten, die gegen diese AGB, Datenschutzgesetze, vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen, Exportbeschränkungen oder andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, dürfen nicht an den Auftragnehmer übermittelt, im Service eingespeist bzw. verwendet werden oder durch den Service verarbeitet werden. Auf die Freistellungsregelung wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
2. Der Kunde ist und bleibt Inhaber der kundenspezifischen eingespeisten bzw. verwendeten Daten. Soweit die mittels des Service erzeugten Daten als urheberrechtlich geschützte Werke angesehen werden, räumt der Auftragnehmer dem Kunden die ausschließlichen, übertragbaren und unterlizenzierbaren, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten und zukünftigen Nutzungsarten ein.
3. Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer jedoch das einfache, räumlich unbeschränkte, auf die Vertragslaufzeit befristete, an die Subunternehmer des Auftragnehmers unterlizenzierbare Nutzungsrecht an den vom Kunden im Service eingespeisten bzw. verarbeiteten Daten, ausschließlich und nur soweit erforderlich zum Zweck der Erbringung des Service, insbesondere zur a. Technischen Weiterentwicklung des Service,
b. Erstellung von Backup-Kopien,
c. zur Durchführung von Supportmaßnahmen und
d. Application Security Tests, die im Rahmen der Informationssicherheit notwendig sind.
In diesem Zusammenhang wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen, dass die mittels des Service verarbeiteten Daten automatisiert, anonymisiert und ohne Möglichkeit zur Rückverfolgbarkeit dieser auf den Kunden zur Weiterentwicklung des Service verwendet werden können. Für die dadurch erzielten Änderungen und Verbesserungen des Service räumt der Kunde insoweit dem Auftragnehmer ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht ein, welches über die Vertragslaufzeit hinaus wirkt.
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§ 10 Speicherung der Gespräche
1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Gespräche, die mit dem Service geführt werden, aufgezeichnet werden. Der Anrufende wird vor der Aufzeichnung durch den Service darauf hingewiesen, dass die Gespräche aufgezeichnet werden und aufgefordert, seine Zustimmung zur Gesprächsaufzeichnung zu geben. Erteilt der Anrufende sein Einverständnis nicht, wird für ihn ein Rückrufwunsch notiert und das Telefonat beendet.
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer die vom Kunden eingespeisten, aufgenommenen bzw. verwendeten Daten ausschließlich in dem Umfang auf seinen Server speichert, der für die Bereitstellung und Verbesserung des Service erforderlich ist (vgl. § 9). Sie werden nicht dauerhaft gespeichert. Da sämtliche Daten automatisiert verarbeitet werden, können

sie auf Wunsch des Kunden nur gelöscht, nicht jedoch herausgegeben werden.
3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Speicherung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen nur für die Zwecke der Qualitätsüberwachung, der Fehlerbehebung und des
Kapazitätsmanagements des Service verwendet werden.
§ 11 Rechtsfolgen der Verletzung der Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist zur rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung der Pflichten verpflichtet. Der Auftragnehmer wird dem Kunden etwaige Fristen für die Mitwirkungspflichten vorab rechtzeitig mitteilen.
2. Führen Verletzungen der Mitwirkungspflichten zu einer Verzögerung sind dies Säumnisse des Kunden und können nicht dem Auftragnehmer angelastet werden.
3. Entsteht dem Auftragnehmer aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten ein Schaden, behält sich der Auftragnehmer vor, sich beim Kunden schadlos zu halten. 4. Bei vertragswidriger oder unrechtmäßiger Nutzung des Service durch den Kunden kann der Auftragnehmer den Zugang des Kunden nach Maßgabe des Angemessenheitsgrundsatzes vorübergehend einschränken oder ganz aussetzen, insbesondere,
a. wenn Dritte den Service unberechtigt benutzen;
b. zur Schadensabwehr oder
c. wenn sich eine unberechtigte Nutzung nachteilig auf den Auftragnehmer, auf andere Kunden
des Auftragnehmers oder Rechte Dritter auswirken könnte.
Der Auftragnehmer wird den Kunden per E-Mail unverzüglich über eine solche Beschränkung oder Aussetzung informieren, sofern sachgerecht, vorab.
5. Auf § 13 wird verwiesen.
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Vertragslaufzeit, Haftung, Gewährleistung, Vertraulichkeit § 12 Vertragslaufzeit; End-Of-Life Kündigung, Kündigung
Vertragslaufzeit
1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Die Laufzeit beginnt
erst mit der Bereitstellung des Service, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Wird der Vertrag nicht nach Maßgabe der Ziff. 4 gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein
Jahr.
Sonderkündigungsrecht
3. Wenn der Service nicht mehr weiterentwickelt und eingestellt oder durch ein neues Produkt oder eine

neue Lösung funktional ersetzt wird („End of Life“, nachstehend als „EOL“ bezeichnet), hat der Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Der Auftragnehmer wird den EOL-Zeitpunkt dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Monaten per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung des EOL gilt als ordentliche Kündigung des Supports zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Auftragnehmer informiert den Kunden in jedem Fall rechtzeitig über Möglichkeiten für Updates oder ggf. eine Migration auf einen neuen Service.
Kündigung
4. Beide Parteien haben die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten bis zum Ablauf der
Vertragslaufzeit zu kündigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist im Übrigen ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.
5. Den Parteien steht jeweils das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn
a. eine der Parteien zahlungsunfähig oder liquidiert wird,
b. eine der Parteien sich weigert, einen Auftragsverarbeitungsvertrag i.S.d. Art. 26 DS-GVO mit
der anderen Partei abzuschließen,
c. der Kunde innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen seinen
Zahlungsverpflichtungen entsprechend § 5 ganz oder teilweise, nicht innerhalb der
vereinbarten Frist nachkommt,
d. der Kunde den Service unberechtigt an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung
stellt;
e. der Kunde den Service entgegen den Regelungen des § 8 trotz vorheriger Abmahnung nutzt.
6. Sämtliche Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
§ 13 Höhere Gewalt, Haftung
1. Unvorhersehbare Ereignisse
Kann der Auftragnehmer den Service aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die nach dem Vertragsschluss entstehen und die außerhalb seiner angemessenen Kontrollierbarkeit liegen, wie
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aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Pandemie oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht zur Verfügung stellen, so entstehen keine Schadensersatzansprüche.
2. Unbegrenzte Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet in folgenden Fällen unbegrenzt:
a. für die von ihm einschließlich seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden;
b. bei Arglist;
c. bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie;
d. wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; e. und nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Beschränkte Haftung des Auftragnehmers
Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer

beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Der Auftragnehmer haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5% der Lizenzgebühr der vereinbarten Laufzeit (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Auftragnehmer leicht fahrlässig verursacht wurde.
Hat der Kunde einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für die Sicherung der Daten selbstständig verantwortlich ist. Es wird dem Kunden empfohlen, Sicherungskopien zu erstellen. Im Falle eines Datenverlustes haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwandes, der zur Wiederherstellung der Daten anhand der Sicherungskopien notwendig ist.
4. Ausschluss der Haftung des Auftragnehmers
Die Haftung des Auftragnehmers ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a. Der Auftragnehmer haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg des Kunden.
b. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund der von den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten entstehen.
c. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.
d. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, wenn die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte nicht mit dem geltenden Recht oder Datenschutz übereinstimmen.
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e. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund einer verspäteten Mängelanzeige entstehen.
§ 14 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Der Kunde hat Mängel und Störungen (im Folgenden nur „Mangel“) des Service unverzüglich unter Angabe von Art, Umfang, Dauer und unter Beifügung aller für die Behebung des Mangels relevanten Informationen, bspw. als Screenshot oder Aufnahme, dem Auftragnehmer anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen, wobei der Kunde auf Anforderung des Auftragnehmers diesen unentgeltlich durch Bereitstellung von Informationen zum Mangel unterstützen wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mangel durch eine sog. Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist, die Nutzbarkeit des Service gegeben ist und die Lösung dem Kunden zumutbar ist.

3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Service für die Zwecke und Geschäftsabläufe des Kunden geeignet ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich von der Geeignetheit des bereitgestellten für die eigenen Anwendungszwecke zu überzeugen.
4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, bei Fehlern, Problemen oder Unzulänglichkeiten, deren Ursache in der Systemumgebung und/oder in dem Verantwortungsbereich des Kunden liegen. 5. Eine zusätzliche Garantie wird nicht gewährt.
§ 15 Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen
1. Die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit eingespeisten bzw. verwendeten Daten
unterliegen der Vertraulichkeit.
Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind und/oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter, mündlicher oder sonstiger Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehören insbesondere (aber nicht ausschließlich) die vom Kunden eingespeisten bzw. verwendeten Daten, Daten von Endverbrauchern und Unternehmenskunden, die die KI aufnimmt, Unternehmensdaten, Programmcodes u.Ä. Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die
a) bei Übermittlung offenkundig oder der empfangenden Partei bekannt waren oder dies im Nachhinein geworden sind;
b) einer Partei ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind; c) eine Partei ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat; d) nach Empfang der empfangenden Partei von einem Dritten erlangt wurden mit der Berechtigung zur Weitergabe.
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Pflichten im Hinblick auf Vertrauliche Informationen
2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Vertrauliche Informationen, die sie direkt oder indirekt im
Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit empfangen, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung dieses Vertrags und im Übrigen weder für eigene noch für fremde Zwecke zu verwenden. Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, die vertraulichen Informationen nur an diejenigen Personen bekanntzugeben, die Zugang zu diesen zur Durchführung dieses Vertrags benötigen und zur Vertraulichkeit entsprechend verpflichtet wurden.
3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Partei gesetzlich oder aufgrund bestands bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall wird die Partei die andere Partei unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird die entsprechende Partei im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Vertrauliche Informationen und/oder Geschäftsgeheimnisse handelt und darauf hinwirken, dass von den Maßnahmen des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird.
4. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien die Vertraulichen Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf die Vertraulichen Informationen zu verhindern.

Jede der Parteien wird den Verlust oder unbefugte Weitergabe Vertraulicher Informationen der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitteilen. Dies gilt auch bei Raub, Einbruch, Diebstahl und ähnlichen Vorkommnissen.
5. Die empfangende Partei wird der offenbarenden Partei sämtliche Schäden inklusive etwaiger Gerichtsgebühren und angemessener Anwaltsgebühren ersetzen, welche durch den Bruch dieses § 15 durch die empfangende Partei, ihre Mitarbeiter, Organe oder Berater oder durch Mitarbeiter, Organe oder Berater eines verbundenen Unternehmens verursacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Geheimnisverrat unter Umständen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz unter den Voraussetzungen des § 23 GeschGehG strafbar ist.
6. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 16 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel
1. Auf sämtlichen Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
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3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Offenbach am Main. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist.

​Offenbach am Main, Stand 07.08.2024

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